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BGH, 18.06.1986 - IVa ZR 7/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf die Gewährung einer Provision aus einem Maklervertrag - Vereinbarung eines Gemeinschaftsgeschäfts mit Provisionsteilung - Umfang der Rechte eines Maklerverbandes
- zimmermann-notar-rostock.de
Schadensersatzpflicht zwischen Maklern bei Gemeinschaftsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 171
- WM 1986, 1288
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84
Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen
Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVa ZR 7/85
Dazu gehörte es, daß er seine Information erst nach Abschluß eines (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Maklervertrags preisgab; denn anderenfalls ging er das Risiko ein, daß er für seine Tätigkeit keine oder nur eine unzulängliche Vergütung erhielt (BGHZ 95, 393, 400) [BGH 25.09.1985 - IVa ZR 22/84]. - BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 152/80
Zusammenwirken von Maklern bei der Herbeiführung eines Geschäfts - Ansprüche aus …
Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVa ZR 7/85
Die von den Makler verbänden RDM und VDM ausgearbeiteten Regelwerke haben keine allgemeinverbindliche Kraft; sie können nur insoweit rechtlich von Bedeutung sein, als sie von den Parteien ausdrücklich oder stillschweigend zum Bestandteil der Verträge gemacht werden (vgl. Urteile vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 254/61 - Betr. 1963, 1215 = AIZ 1963, 231; vom 14. Oktober 1981 - IVa ZR 152/80 - NJW 1982, 1052 = WM 1982, 16). - BGH, 22.05.1963 - VIII ZR 254/61
Abgrenzung Gemeinschaftsgeschäft / Untermaklervertrag / Zubringergeschäft, …
Auszug aus BGH, 18.06.1986 - IVa ZR 7/85
Die von den Makler verbänden RDM und VDM ausgearbeiteten Regelwerke haben keine allgemeinverbindliche Kraft; sie können nur insoweit rechtlich von Bedeutung sein, als sie von den Parteien ausdrücklich oder stillschweigend zum Bestandteil der Verträge gemacht werden (vgl. Urteile vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 254/61 - Betr. 1963, 1215 = AIZ 1963, 231; vom 14. Oktober 1981 - IVa ZR 152/80 - NJW 1982, 1052 = WM 1982, 16).
- BGH, 23.02.1994 - IV ZR 58/93
Nachweis einer Provisionsteilungsvereinbarung unter mehreren Maklern
Zwischen den beteiligten Maklern gilt nämlich sogar dann, wenn es sich um ein Gemeinschaftsgeschäft im Sinne der Rechtsprechung handeln würde, nur die jeweilige näher ausgehandelte, individuelle Vereinbarung (Senatsurteile vom 14.10.1981 und 18.6.1986 - IVa ZR 152/80 und 7/85 - WM 1982, 16 und 1986, 1288). - OLG Dresden, 05.12.2001 - 8 U 1616/01
Maklergemeinschaftsgeschäft
a) Zwar kommt - worauf der Senat in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat - eine Schadenersatzverpflichtung wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht in Betracht, wenn sich ein Makler im Rahmen eines Maklergemeinschaftsgeschäftes entgegen einer vertraglichen Absprache gegenüber seinem Kunden auf einen niedrigeren als den zwischen den Maklern vereinbarten Provisionssatz einlässt (BGH, NJW-RR 1987, 171 f.;… MüKo/Roth, BGB, 3. Aufl., § 652 Rdn. 246). - BGH, 14.12.1995 - III ZR 5/95
Schadensersatzanspruch eines Maklers
Das wäre im übrigen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs selbst dann anzunehmen, wenn zwischen den Parteien nur ein "schlichtes" Gemeinschaftsgeschäft mit Provisionsteilung zustande gekommen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1986 - IVa ZR 7/85 - WM 1986, 1288, 1289). - BGH, 27.04.1988 - IVa ZR 302/86
Pflichtverletzung eines Immobilienmaklers durch Weitergabe von Informationen des …
Das Urteil des Oberlandesgerichts, durch das die Berufung der Klägerin zurückgewiesen wurde, hat der Senat durch Urteil vom 18. Juni 1986 - IVa ZR 7/85 - WM 1986, 1288 aufgehoben. - OLG Brandenburg, 17.01.1996 - 1 U 28/95
Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision; Nachweis eines Kaufobjektes; …
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